Bethmann Stiftungsfonds 1. Juli bis 30. September 2018 | Page 2

Der Transparenzbericht Bei der Geldanlage haben bestimmte Anleger- gruppen besondere Vorschriften zu beachten. Dies betrifft beispielsweise Stiftungen, deutsche Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommu- nen), Kirchen, Verbände und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Diese fordern insbesondere die Umsetzung eines angemesse- nen Informations- und Haftungsmanagements zum Schutz ihrer Geldanlagen. Fortlaufende Kontrolle und Überwachung Zu diesem angemessenen Informations- und Haf- tungsmanagement zählen zum einen klar formu- lierte und aussagekräftige Anlagerichtlinien, zum anderen explizit die fortlaufende „Kontrolle und Überwachung“ der Kapitalanlagen und der Tätig- keit beauftragter Dritter, wie etwa der Kapital- verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle oder des Vermögensverwalters. Die herkömmliche Berichterstattung von Finanzanlageprodukten, wie etwa von Investmentfonds, bestehend aus Verkaufsprospekt, Halbjahres- und Jahresbericht, Allgemeinem Produktinformationsblatt und Fact- sheet, erfüllt in der Regel nicht die Anforderungen an ein anlegergerechtes Informations- und Haf- tungsmanagement. Informationsgehalt verbessert Der Transparenzbericht ergänzt diese Berichter- stattung und leistet einen positiven Beitrag in Bezug auf eine erkennbarere Durchschaubarkeit, glaubhaftere Plausibilisierung und nachvollziehba- rere Datenstruktur. Mit ihm ist ein Weg einge- schlagen, den Informationsgehalt der vorhande- nen Berichterstattung deutlich zu verbessern. Besonders für die semi-professionelle Kapitalanla- ge wird eine neue Detailtiefe gewonnen, die ins- gesamt für ein hohes Maß an Verständlichkeit und Transparenz sorgt. Diese Erkenntnisse unter- stützen die Verantwortlichen in besonderem Ma- ße bei der Einhaltung der mit der Kapitalanlage verbundenen Sorgfaltspflichten und helfen Orga- nisationsverschulden zu vermeiden. Die Vorteile auf einen Blick › Mit dem quartalsweise erscheinenden Trans- parenzbericht und der damit verbundenen Transparenz- und Informationspolitik erhält der Anleger ein hohes Maß an Einblick in das Anlagemanagement des Anlageproduktes. › Dies spiegelt sich in einer sogenannten Transparenz-Bestätigung verbunden mit dem Transparenz-Label wider, die durch Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft, Steuerberatungsgesellschaft ausgestellt werden. › Das Transparenz-Label lässt auf einen Blick erkennen, dass der Auftraggeber (Bethmann Bank AG) einen besonderen Aufwand be- treibt, um dem Anleger die „Kontrolle und Überwachung“ der Tätigkeit des Managers des entsprechenden Anlageproduktes quar- talsweise zu ermöglichen. › Der Transparenzbericht unterstützt insbeson- dere semi-professionelle Anlegergruppen im Haftungsmanagement. Der Transparenzbericht reduziert deutlich die Gefahr eines möglichen Organisationsverschuldens und sorgt für die Einhaltung der geforderten Sorgfaltspflichten. › Die vorhandenen Informationen werden durch einen unabhängigen Dritten verständlicher und zielorientierter aufbereitet. › Zuverlässigkeit in der Umsetzung der Anlage- richtlinien und Zielvorgaben des Manage- ments. › Der Transparenzbericht dokumentiert, dass der Anleger fortlaufend und verständlich über die Anlage- und Managementpolitik des entspre- chenden Anlageproduktes unterrichtet ist. › Durch eine zeitnahe und umfassende Einsicht in das Anlagemanagement wird das Informa- tionsdefizit minimiert. Daraus resultiert grund- sätzlich mehr Sicherheit im Umgang mit der Kapitalanlage. Auftrag & Auftragsdurchführung 2