ASO! Augsburg Süd-Ost März 2015 | Page 23

23 A S O ! März 2015 „Betreuung – rechtliche Vertretung zum Wohl des Betroffenen“ 20 Jahre Betreuungsverein des BRK in Aichach Die Mitarbeiterinnen des BRK-Betreuungsvereins haben Grund zum Feiern: Seit über 20 Jahren stehen sie Betroffenen mit Rat und Tat rund ums Thema Betreuungen zur Seite. Wenn volljährige Menschen etwa aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen können, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Er wird zum gesetzlichen Vertreter der betroffenen Person innerhalb der vom Gericht festgelegten Aufgabenbereiche. Meist sind es Familienangehörige oder Bekannte, die dieses Amt übernehmen. Manchmal kann jedoch kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer gefunden werden, dann übernehmen hauptamtliche Kräfte diese Aufgabe. Beim BRK ist es ein Team aus drei erfahrenen Sozialpädagoginnen, die dafür zur Verfügung stehen. Cornelia Johler-Malluche, Leitung des Betreuungsvereins des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) in Aichach-Friedberg, im Interview: Frau Johler-Malluche, was macht der Betreuungsverein des Roten Kreuzes? Wir übernehmen auf Anordnung des Gerichts Betreuungen, derzeit kümmern wir uns um 70 Betroffene. Außerdem beraten und begleiten wir ehrenamtliche Betreuer. Und wir informieren rund um Vorsorgemöglichkeiten, wie zum Beispiel zu den Themen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Welche Menschen betreuen Sie? Das ist sehr unterschiedlich. Wir kümmern uns um ältere, alleinstehende Senioren, die aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr allein zurechtkommen. Aber auch jüngere Menschen mit einer geistigen Behinderung zählen zu unseren Klienten. Die inzwischen größte Gruppe machen psychisch Kranke und Suchtkranke aus. Ich erinnere mich an einen außergewöhnlichen Fall, bei dem ein Mann, der in einem Wohnwagen lebte, im Winter vom Erfrieren bedroht war und davon überzeugt werden musste, seinen Lieblingsort zu verlassen. Das war sicher nicht einfach. Worum müssen Sie sich als Betreuerin sonst noch kümmern? Das ist sehr vielfältig und hängt zunächst einmal davon ab, welche Aufgabenkreise das Gericht für die Betreuung festgelegt hat. Das kann die Regelung finanzieller Angelegenheiten umfassen, also Anschaffungen oder auch mal den Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie, wenn dies zur Finanzierung eines Heimaufenthaltes notwendig ist. Es kann aber auch um Gesundheitsfürsorge gehen, also Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder die Vertretung gegenüber Behörden. Oft geht es darum, ein geeignetes Versorgungssystems, je nach Hilfebedarf, aufzubauen. Es ist eine sehr abwechslungsreiche Aufgabe, die aber auch viel Alltagskompetenz fordert. Das klingt ja sehr vielfältig und auch sehr anspruchsvoll. Wie können Sie da dem einzelnen Betreuten gerecht werden? Das ist in der Tat eine Herausforderung. Unser oberstes Ziel bei jeder Betreuung ist es, so weit wie möglich die Wünsche des Hilfesuchenden zu respektieren. Uns ist es wichtig, dass die betreuten Menschen noch möglichst viel selbst bestimmen können. Und besonders freut es mich, wenn ich dazu beitragen kann, dass jemand durch richtige Behandlung wieder gesund wird und keine Betreuung mehr braucht. Wenn Sie einen Wunsch zum 20. Geburtstag des Betreuungsvereins frei hätten, wie würde dieser lauten? Da fallen mir gleich zwei Dinge ein: Zum einen würde ich mich sehr freuen, wenn die Betreuung an sich positiver gesehen würde, nämlich als Hilfe und Unterstützung für die Betreuten. Der andere große Wunsch betrifft die Finanzierung. Hier ist es leider so, dass wir aufgrund der Fallpauschalen oft nicht kostendeckend arbeiten können: Die Pauschalen richten sich nicht nach dem tatsächlichen Zeitaufwand – steht zum Beispiel bei einem Umzug eine Wohnungsräumung an, ist die vom Gesetzgeber finanzierte Zeit verbraucht, ehe wir den Betreuten persönlich gesehen haben. Es wäre für uns eine große Erleichterung, etwas mehr finanziellen Spielraum zu haben – für eine Spende wäre ich daher sehr dankbar! Fragen rund ums Thema Betreuung? Wir helfen gern: Cornelia Johler-Malluche, Leitung Betreuungsverein, Tel. 08251 / 88 56-11, [email protected] Infoveranstaltung „Rechte und Pflichten des Betreuers und Bevollmächtigten“ am Donnerstag, 23. April, 19 Uhr beim Bayerischen Roten Kreuz, Hans-Böller-Straße 4, in Friedberg (Eintritt frei, keine Anmeldung erforderlich) Ei Ei EiS -U PfErühlingsf st R G E H E I M Trische I P P N Rs. Osterfe 18 Mittwoch - Vormittag Freitag - Nachmittag Frisches Gemüse, Obst, Kartoffeln, Biogemüse, Auf dem Wochenmarkt einkaufen: das ist ein Erlebnis für alle Sinne. Fisch, Frischfleisch, Wurst und Schinken, Geflügel, Die Vielfalt der Ware, der persönliche Kontakt und die große Auswahl an frischen Produkten. Gemüse, Biogemüse, Speisekartoffeln, Obst, frisches Lammfleisch, Käse, Eier, Nudeln, Honig Eier, Nudeln, Blumen, Frischfleisch, Wurst und Schinken, Lammfleisch, eingelegte Spezialitäten, BlumenSpezialitäten. und Pflanzen Geflügel, Fisch, Käse, Feinkost, eingelegte Am Karfreitag findet kein Wochenmarkt statt. Der reguläre Markt wird vorverlegt auf Gründonnerstag von 12.00 – 18.00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Vorbestellung