23
A S O ! März 2015
„Betreuung – rechtliche Vertretung zum Wohl des Betroffenen“
20 Jahre Betreuungsverein des BRK in Aichach
Die Mitarbeiterinnen des BRK-Betreuungsvereins haben
Grund zum Feiern: Seit über 20 Jahren stehen sie Betroffenen mit Rat und Tat rund ums Thema Betreuungen zur Seite.
Wenn volljährige Menschen etwa aufgrund einer
Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten
nicht mehr alleine erledigen können, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Er wird zum gesetzlichen Vertreter der betroffenen Person innerhalb der
vom Gericht festgelegten Aufgabenbereiche. Meist sind
es Familienangehörige oder Bekannte, die dieses Amt
übernehmen. Manchmal kann jedoch kein geeigneter
ehrenamtlicher Betreuer gefunden werden, dann übernehmen hauptamtliche Kräfte diese Aufgabe. Beim BRK
ist es ein Team aus drei erfahrenen Sozialpädagoginnen,
die dafür zur Verfügung stehen.
Cornelia Johler-Malluche, Leitung des Betreuungsvereins des
Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) in Aichach-Friedberg, im
Interview:
Frau Johler-Malluche, was macht der Betreuungsverein des Roten
Kreuzes?
Wir übernehmen auf Anordnung des Gerichts Betreuungen, derzeit kümmern wir uns um 70 Betroffene. Außerdem beraten und
begleiten wir ehrenamtliche Betreuer. Und wir informieren rund
um Vorsorgemöglichkeiten, wie zum Beispiel zu den Themen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Welche Menschen betreuen Sie?
Das ist sehr unterschiedlich. Wir kümmern uns um ältere, alleinstehende Senioren, die aufgrund einer Demenzerkrankung nicht
mehr allein zurechtkommen. Aber auch jüngere Menschen mit
einer geistigen Behinderung zählen zu unseren Klienten. Die inzwischen größte Gruppe machen psychisch Kranke und Suchtkranke
aus. Ich erinnere mich an einen außergewöhnlichen Fall, bei dem
ein Mann, der in einem Wohnwagen lebte, im Winter vom Erfrieren bedroht war und davon überzeugt werden musste, seinen
Lieblingsort zu verlassen.
Das war sicher nicht einfach. Worum müssen Sie sich
als Betreuerin sonst noch kümmern?
Das ist sehr vielfältig und hängt zunächst einmal
davon ab, welche Aufgabenkreise das Gericht für die
Betreuung festgelegt hat. Das kann die Regelung
finanzieller Angelegenheiten umfassen, also Anschaffungen oder auch mal den Verkauf eines Grundstücks
oder einer Immobilie, wenn dies zur Finanzierung
eines Heimaufenthaltes notwendig ist. Es kann aber
auch um Gesundheitsfürsorge gehen, also Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder die Vertretung
gegenüber Behörden. Oft geht es darum, ein geeignetes
Versorgungssystems, je nach Hilfebedarf, aufzubauen.
Es ist eine sehr abwechslungsreiche Aufgabe, die aber
auch viel Alltagskompetenz fordert.
Das klingt ja sehr vielfältig und auch sehr anspruchsvoll. Wie können Sie da dem einzelnen Betreuten
gerecht werden?
Das ist in der Tat eine Herausforderung. Unser oberstes Ziel bei jeder Betreuung ist es, so weit wie möglich die Wünsche des Hilfesuchenden zu respektieren.
Uns ist es wichtig, dass die betreuten Menschen noch
möglichst viel selbst bestimmen können. Und besonders freut es mich, wenn ich dazu beitragen kann, dass
jemand durch richtige Behandlung wieder gesund
wird und keine Betreuung mehr braucht.
Wenn Sie einen Wunsch zum 20. Geburtstag des Betreuungsvereins
frei hätten, wie würde dieser lauten?
Da fallen mir gleich zwei Dinge ein: Zum einen würde ich mich
sehr freuen, wenn die Betreuung an sich positiver gesehen würde,
nämlich als Hilfe und Unterstützung für die Betreuten. Der andere
große Wunsch betrifft die Finanzierung. Hier ist es leider so, dass
wir aufgrund der Fallpauschalen oft nicht kostendeckend arbeiten
können: Die Pauschalen richten sich nicht nach dem tatsächlichen
Zeitaufwand – steht zum Beispiel bei einem Umzug eine Wohnungsräumung an, ist die vom Gesetzgeber finanzierte Zeit verbraucht, ehe wir den Betreuten persönlich gesehen haben. Es wäre
für uns eine große Erleichterung, etwas mehr finanziellen Spielraum zu haben – für eine Spende wäre ich daher sehr dankbar!
Fragen rund ums Thema Betreuung? Wir helfen gern:
Cornelia Johler-Malluche, Leitung Betreuungsverein,
Tel. 08251 / 88 56-11, [email protected]
Infoveranstaltung „Rechte und Pflichten des Betreuers und Bevollmächtigten“ am
Donnerstag, 23. April, 19 Uhr beim Bayerischen Roten Kreuz, Hans-Böller-Straße 4,
in Friedberg (Eintritt frei, keine Anmeldung erforderlich)
Ei Ei EiS -U PfErühlingsf
st
R G E H E I M Trische
I P P N Rs. Osterfe
18
Mittwoch - Vormittag
Freitag - Nachmittag
Frisches Gemüse, Obst, Kartoffeln, Biogemüse,
Auf dem Wochenmarkt einkaufen: das ist ein Erlebnis für alle Sinne.
Fisch,
Frischfleisch,
Wurst und
Schinken,
Geflügel,
Die Vielfalt
der Ware, der persönliche
Kontakt
und die große
Auswahl
an
frischen
Produkten.
Gemüse,
Biogemüse,
Speisekartoffeln,
Obst,
frisches Lammfleisch, Käse, Eier, Nudeln, Honig
Eier, Nudeln, Blumen, Frischfleisch, Wurst und Schinken, Lammfleisch,
eingelegte
Spezialitäten,
BlumenSpezialitäten.
und Pflanzen
Geflügel, Fisch,
Käse, Feinkost, eingelegte
Am Karfreitag findet kein Wochenmarkt statt.
Der reguläre Markt wird vorverlegt auf
Gründonnerstag von 12.00 – 18.00 Uhr.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Vorbestellung