ASO! Augsburg Süd-Ost Januar 2015 | Page 16

16 A S O ! Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz entlastet pflegende Angehörige Zum Jahreswechsel tritt das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, meist von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten. Über folgende Leistungsverbesserungen dürfen sich pflegende Angehörige nun freuen: Die Pflegesachleistungen erhöhen sich um 4 %, das Pflegegeld steigt um 2,67 %. Am Beispiel der Pflegestufe 1 von 450 € auf 468 € Erhöhung der Pflegesachleistungen und 235 € auf 244 € Erhöhung des Pflegegeldes. Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (jeweils 1.612 €/Jahr) können künftig besser miteinander kombiniert werden. Kurzzeitpflege als begrenzter stationärer Aufenthalt hilft, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist, z.B. wenn der Pflegebedarf nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend höher ist oder der Angehörige die Pflege nicht gewährleisten kann. Verhinderungspflege dagegen findet in den eigenen 4 Wänden statt, für den Fall, dass die pflegende Person selbst krank ist oder etwa in Urlaub fahren möchte. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, z.B. wenn der pflegende Angehörige einen Termin wahrnehmen möchte und für diese Zeit jemand beim Pflegebedürftigen bleiben muss. Ab kommendem Jahr kann nun die Hälfte des Betrags für Kurzzeitpflege auch für Verhinderungspflege (= 2.418 €) genutzt werden. Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden erweitert. Zusätzlich gibt es bisher 50 % der Pflegesachleistungen noch einmal für Tagespflege. Ab nächstem Jahr stehen 100 % zusätzlich zur Verfügung. Bei Pflegestufe 1 bisher 225 € zusätzlich für Tagespflege, ab 2015 durch die Erhöhung 468 € pro Monat zusätzlich für Tagespflege. Dadurch steht deutlich mehr Geld zur Verfügung. eingeschränkter Alltagskompetenz (i.d.R. Demenz) diese Leistungen, nun erhalten alle Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe hierfür 104 € pro Monat. Finanziert werden können damit Alltagsbegleiter für gemeinsame Spaziergänge, Arzt- oder Behördenbesuche, Begleitung bei Einkäufen u.v.m. Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel werden erhöht. Pro Umbaumaßnahme stehen ab 2015 bis zu 4.000 € zur Verfügung (bislang 2.557 €). Für Pflegehilfsmittel wie Einweghandschuhe werden künftig monatlich 40 € erstattet, dies sind 9 € mehr als bisher. Fragen rund ums Pflegestärkungsgesetz? Wir helfen gern: Joachim Bauch, Pflegedienstleiter ambulanter Pflegedienst , Tel. 08251 / 88 56-53, [email protected] Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote werden gestärkt. Bisher bekamen nur Menschen mit erheblich Infoveranstaltung im Haus der Senioren, Hinterm Turm 4, in Aichach am 19. Februar 2015 um 14.30 Uhr Joachim Bauch, Pflegedienstleiter ambulanter Pflegedienst und Leitung der Tagespflege des Bayerischen Roten Kreuzes in AichachFriedberg, kommentiert das neue Gesetz: meinsamen Essen, Basteln, Spielen oder Musizieren Abwechslung vom Alltag zu Hause. Herr Bauch, wem nützt das Pflegestärkungsgesetz? In erster Linie entlastet es pflegende Angehörige. Die meisten Pflegebedürftigen möchten so lange wie möglich zu Hause bleiben. Hier leisten Familienmitglieder oft über Jahre Enormes, ich habe hiervor höchste Achtung. Es ist toll zu sehen, mit wie viel Liebe und Aufwand oft ein Leben in der gewohnten Umgebung mit vereinten Kräften gestemmt wird. Leider vergessen dabei jedoch viele Angehörige, auf sich selbst zu achten. Was bringen die neuen Leistungen hier ganz konkret? Zum einen bringen die Erhöhung von Pflegesachleistungen und Pflegegeld finanzielle Entlastung. Mindestens genauso wichtig ist meiner Meinung nach, dass pflegende Angehörige nun mehr Angebote wahrnehmen können, sich selbst Freiräume zu schaffen. Durch die Stärkung der Tagespflege haben noch mehr Menschen die Möglichkeit, ihren Angehörigen für einen oder mehrere Tage pro Woche in einer Tagespflege betreuen zu lassen und so mehr Zeit für sich zu haben. Der Pflegebedürftige wird von zu Hause abgeholt und erlebt als Tagespflegegast beim ge- Haben Sie – als professionelle Fachkraft – einen Tipp für pflegende Angehörige? Eher einen Wunsch: Leider vergessen viele, auf sich zu achten. Der Pflegebedürftige steht so sehr im Mittelpunkt, dass manche sich keine Zeit mehr für eigene Arztbesuche nehmen, ganz zu schweigen von eigenen Hobbies und Kontakt zu Freunden. Diese Belastung meinen manche aushalten zu müssen, bis es dann oft einfach nicht mehr geht und die Pflege zu Hause nicht mehr geleistet werden kann. Dann bleibt für den Pflegebedürftigen oft nur noch das Heim – was man ja eigentlich vermeiden wollte. Hier wünsche ich mir, dass sich die pflegenden Angehörigen nicht mehr aufopfern, sondern rechtzeitig an sich denken. Was heißt das ganz konkret? Es ist durchaus legitim, für den eigenen Frisörtermin oder einen netten Kegelabend mit Freunden stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Pflege darf kein „Rund-um-die-Uhr-Job“ sein, jeder braucht Erholung und Zeit für sich. Ich hoffe, dass die Betroffenen die Erweiterung der Leistungen auch als Signal verstehen, dass die Gesellschaft ihrer Pflege allergrößten Respekt entgegenbringt. Ganz wichtig: Viele Beträge für Kurzzeit-, Verhinderungspflege, Tagespflege, zusätzliche Betreuungsleistungen verfallen, wenn sie nicht genutzt w \