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Stationärer Pflege – Gedanken und Denkanstöße
Man läßt den Armen schuldig werden und überläßt ihn dann der Pein“ (Aeschylus 525-456 v. Ch.)
Zwei Artikel in der AZ schreckten mich
kürzlich auf, die an Aktualität nichts verloren haben. In jedem werden Zweifel am
Handeln von Pflegekräften zum Ausdruck
gebracht.
Der erste: Claus Fussek wurde interviewt
zu dem Thema „Überwachungskameras
für Pflegezimmer“. Dabei endete die erste
Frage: „...ist Ihr Misstrauen gegenüber den
Pflegekräften so groß?“
Der zweite: „Polizei ermittelt im Seniorenheim“. Da wird ganz konkret auf eine möglicherweise „schuldig“ gewordene Pflegekraft hingewiesen.
So eine Situation ist für alle Beteiligten und
für alle Menschen, die sich berühren lassen,
zum Weinen.
Vieles, das ich zum Thema stationäre Pflege lese, verletzt mein soziales Gewissen.
Deshalb fühle ich mich veranlasst, meine
Gedanken dazu zu ordnen um Zusammenhänge besser zu verstehen.
Ich gehe davon aus, dass jeder Mensch, der
in irgend einer Form mit der Pflege befasst
ist, die würdevolle Pflege der pflegebedürftigen Mitmenschen zum Ziel hat.
Mich bewegt die Frage: „Wer trägt wofür
bzw. für wen Verantwortung?“, oder aus
christlicher Sicht: „Wer ist (in diesem
Zusammenhang) wem der Nächste?“
Als ehemalige „Angehörige“ habe ich im
System stationärer Altenhilfe den Eindruck
von einer Verantwortungsfolge gewonnen
und zwar: ausgehend von den Pflegekräften zu Pflegedienstleitung zu Heimleitung
zum Träger.
Die bedeutendste Nähe besteht zwischen
jenen, die auf persönliche Pflege angewiesen sind und jenen, die pflegen. Sie sind
direkt aufeinander bezogen und kommen
sich ganz nah. Die helfende Person ist
den zu Pflegenden logischerweise der/die
NÄCHSTE.
Die Pflegedienstleitung hat eine Zwischenposition. Sofern sie nicht selbst an
der Pflege beteiligt und Bezugsperson für
die Bewohner ist, sind ihre NÄCHSTEN die
Mitarbeiter/innen. Sie hat den Schlüssel für
die Arbeitsatmosphäre sowie für die Fortbildung der Mitarbeitenden in der Hand.
Auch ist sie Mittlerin zwischen den Angehörigen und den Pflegekräften, häufig auch
zwischen Leitung und Pflegekräften. Sie ist
an der Einstellung neuer Mitarbeiter/innen
beteiligt.
Für die Leitung sind aus meiner Sicht NICHT
die Bewohner die Nächsten. Die Leiterin
bzw. der Leiter stellt die Fachkräfte ein, die
sie/er für geeignet hält den Anforderungen
gerecht zu werden. Nicht nur die Weisungsbefugnis sowie die Aufsichtspflicht u.W.,
sondern auch die Fürsorgepflicht obliegt
der Leitung. Somit sind ihre NÄCHSTEN die
Mitarbeiter/innen. Für diese hat die Leitung
die notwendigen und dem Anspruch an
Pflege angemessene Arbeitsbedingungen
zu bieten.
Für den Träger sind die NÄCHSTEN die
Leitenden. Ihnen hat er die finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, damit sie die
Voraussetzungen haben, ihrer verantwortungsvollen Funktion gerecht zu werden.
Um überzeugend auf das politische Geschehen Einfluss nehmen zu können ist es
für Trägervertreter zwingend notwend