210728_KVWL Jahresbericht | Page 78

X . Anhang Datenteil

Die Ausnahme bildet die QS-K Apherese , die nach der Richtlinie „ Methoden vertragsärztliche Versorgung “ des GB-A im Auftrag der Krankenkassen tätig wird . Der indikationsstellende Arzt muss in jedem Einzelfall eine vollständige Dokumentation einschließlich einer ergänzenden medizinischen Beurteilung erstellen und diese der KV zur Verfügung stellen . Nach Prüfung durch die QS-K teilt die KV der leistungspflichtigen Krankenkasse das Ergebnis mit . Erst nach Erteilung eines Leistungsbescheides der zuständigen Krankenkasse an das Mitglied kann die Apherese durchgeführt werden .
Den nachstehenden Grafiken ist die deutliche Zunahme hinsichtlich der Antragstellung in den Jahren 2015 bis einschließlich 2019 zu entnehmen , die aber im Jahr 2020 deutlich rückläufig ist . Die zuständige Kommission setzt sich in jeder Sitzung sowohl mit den Erst- als auch mit den Folgeanträgen auseinander .
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