210728_KVWL Jahresbericht | Page 56

V . Qualitätssicherung

Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger
Die KVen führen bundesweit verpflichtend Stichprobenprüfungen zur Förderung der Qualität u . a . in der Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger durch . Der G-BA hat die Verpflichtung zur Durchführung von zufallsgesteuerten Stichprobenprüfungen von Dokumentationen in der Substitutionsbehandlung opioidabhängiger Patienten für die Quartale 3 / 2018 und 4 / 2018 ausgesetzt .
Hintergrund ist ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg , wonach die Qualitätsprüfungen des G-BA gegen § 299 SGB V „ Datenerhebung , -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung “ verstößt .
Der G-BA hat die Richtlinien-Methoden vertragsärztliche Versorgung im Dezember 2018 nicht nur entsprechend der Datenschutzvorgaben angepasst , sondern auch die geänderten Regelungen aus der im Jahr 2017 geänderten Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ( BtMVV ) sowie der Richtlinie der Bundesärztekammer ( BÄK ) in seine Richtlinien aufgenommen . Somit konnten die Prüfungen Ende 2019 wieder aufgenommen werden .
Änderungen der Rechtsgrundlagen
Durch die umfassende Umgestaltung insbesondere des § 5 der BtMVV wurden wesentliche konkretisierende Regelungskompetenzen zur Durchführung der Substitutionstherapie auf die Richtlinienkompetenz der BÄK übertragen . Hierbei handelt es sich um Sachverhalte , die unmittelbar ärztlich-therapeutische Belange betreffen .
So ist die Abstinenz von Betäubungsmitteln und erlaubt erworbenen Opioiden nicht mehr vorrangigstes Therapieziel ; stattdessen stehen das Sicherstellen des Überlebens , die Stabilisierung und Besserung des Gesundheitszustandes , die Behandlung von Begleiterkrankungen , die Reduktion riskanter Applikationsformen von Suchtmitteln und die Reduktion des Gebrauchs weiterer Suchtmittel sowie die soziale Stabilisierung ( Teilhabe am Leben in der Gesellschaft , Arbeit , Reduktion von Straffälligkeit ) als weitere Therapieziele im Mittelpunkt der Behandlung .
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