210728_KVWL Jahresbericht | Page 53

Langzeit-elektrokardiographische Untersuchungen und Onkologie
Für die Durchführung der QS-Prüfungen Langzeit-EKG-Untersuchungen ( L-EKG ) und Onkologie nach dem Bundesmantelvertrag-Ärzte ( BMV-Ä ) wurden in der Vergangenheit die Regelungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinie ( QP-RL ) des Gemeinsamen Bundesausschusses ( G-BA ) angewendet . Daher waren auch diese Verfahren bereits 2018 von der Aussetzung betroffen .
Die neugefasste Qualitätsprüfungs-Richtlinie kann nur noch für QS-Prüfverfahren angewendet werden , für die der G-BA Qualitätsbeurteilungsrichtlinien erlassen hat . Derartige Regelungen gibt es weder für L-EKG noch für Onkologie . Für den Bereich Onkologie jedoch ergeben sich Verpflichtung und Vorgaben zur ärztlichen Dokumentation sowie die Rechtsgrundlage zur Durchführung von Stichprobenprüfungen aus der Onkologie-Vereinbarung ( Anlage 7 BMV-Ä ). Der Vorstand der KVWL hat nun zur Erfüllung des Prüfauftrages nach dem BMV-Ä ( nach § 135 Abs . 2 Satz 1 SGB V ) detaillierte Kriterien zur Durchführung der Qualitätsprüfung für L-EKG und Onkologie beschlossen .
Bewertung der Stichproben (§ 6 )
Die QS-Kommission nimmt für die gesamte Dokumentation jedes Patienten der Stichprobe eine Einzelbewertung nach den Anlagen 1 oder 2 vor . Dabei gelten folgende Beurteilungskategorien :
1 . keine Beanstandungen
2 . geringe Beanstandungen
3 . erhebliche Beanstandungen
3 . schwerwiegende Beanstandungen
Auf der Grundlage der Einzelbewertungen erfolgt eine Gesamtbewertung aller von einem Arzt eingereichten Dokumentationen . Für die Gesamtbewertung gelten die Beurteilungskriterien nach Abs . 1 .
Die QS-Kommission hält arztbezogen die Einzelbewertungen und die Gesamtbewertungen der Stichproben mit Begründung in einer Ereignisniederschrift fest .
Dabei sind die beanstandeten Mängel zu benennen sowie Empfehlungen zu deren Beseitigung und Vermeidung der beanstandeten Mängel zu geben . Ferner sind die Teilnehmer gemäß § 3 Abs . 3 bis 6 sowie Ort , Datum , Beginn und Ende der Stichprobenprüfung anzuführen . Die Ergebnisniederschrift ist von den Mitgliedern der QS-Kommisson und dem Vertreter der KV zu unterzeichnen .
Diese sogenannte Durchführungsbestimmungen sowie die detaillierten Prüfkriterien für die Verfahren Langzeit- EKG und Onkologie sind auf den Internetseiten der KVWL veröffentlicht .
53