210728_KVWL Jahresbericht | Page 43

Rhythmusimplantat-Kontrollen : Auflagen- und Dokumentationsprüfung
Die im Oktober 2018 in Kraft getretene neue Qualitätssicherungsvereinbarung ( QSV ) Rhythmusimplantat-Kontrolle sieht zum einen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung der Genehmigungsinhaber einen regelmäßigen Nachweis von besuchten Fortbildungen sowie zum anderen eine Dokumentationsprüfung vor .
Beide Prüfungen hat die KVWL im Jahr 2020 erstmals durchgeführt .
Im Rahmen der Dokumentationsprüfung werden Funktionsanalysen von Herzschrittmachern und / oder implantierten Kardiovertern bzw . Defibrillatoren und / oder implantierten Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie ( HSM- / ICD- / CRT-Kontrolle ) betrachtet . Nach § 9 der o . g . QSV prüft die Qualitätssicherungskommission der KVWL dabei die Dokumentationen auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die patientenadäquate Programmierung des Systems im konkreten Einzelfall .
Im Jahr 2020 hat die KVWL von 13 Ärzten Dokumentationen von Rhythmusimplantat-Kontrollen angefordert und geprüft . Dies entspricht einer Prüfquote von 5 % ( bei 263 abrechnenden Ärzten ). Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnten die nach der QSV vorgesehenen 15 % nicht erreicht werden , da eine konstituierende Sitzung der neu gegründeten Qualitätssicherungskommission zunächst nicht möglich war . Erst später im Jahr fanden Kommissionssitzungen in Form von Videokonferenzen statt . Die angestrebte Prüfquote konnte jedoch nicht mehr erreicht werden . Das Verfahren wurde daher vom Vorstand der KVWL teilweise ausgesetzt bzw . im Umfang reduziert .
Rhythmusimplantat-Kontrolle 2020
bestanden ( vollständig und nachvollziehbar ) 10
nicht bestanden ( nicht vollständig bzw . nicht nachvollziehbar )
3
Gemäß der QSV wurden diese 3 Ärzte aufgefordert , zu den festgestellten Mängeln eine Stellungnahme einzureichen . Diese wurde dann von der Kommission geprüft . In allen drei Fällen konnten die festgestellten Auffälligkeiten durch das Stellungnahmeverfahren geklärt werden .
Im Rahmen der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung haben im Jahr 2020 insgesamt 233 Ärztinnen und Ärzte nachgewiesen , dass Sie im Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2020 mindestens 20 Fortbildungspunkte durch die Teilnahme an kardiologischen Fortbildungen erworben haben .
Ansprechpartnerin zum Thema Rhythmusimplantat-Kontrolle :
Sabine Neuhaus versorgungsqualitaet @ kvwl . de
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