210728_KVWL Jahresbericht | Page 40

V . Qualitätssicherung

Stellt die QS-K anhand der Überprüfung fest , dass die Vorgaben der Rili BÄK ( Nr . 1 bis 6 ) nicht vollständig oder nicht angemessen eingehalten wurden , erfolgt eine schriftliche Mitteilung über die festgestellten Mängel und die Aufforderung , diese Mängel zu beseitigen und diejenigen Mängel , bei denen das nicht nachträglich möglich ist , zukünftig zu vermeiden . Die betreffenden Dokumentationen sind innerhalb von 6 Monaten der KVWL zuzusenden .
Beziehen sich die festgestellten Mängel auf die Ringversuchszertifikate nach Nr . 7 , erfolgt ebenfalls eine schriftliche Mitteilung über die festgestellten Mängel und die Aufforderung , sich unverzüglich zu einem Ringversuch zur Erlangung des fehlenden Zertifikats anzumelden . Die Anmeldung und das Ergebnis des Ringversuchs sind der KVWL innerhalb von jeweils 3 Monaten nachzuweisen .
Rechtsfolgen bei nicht nachgewiesener Beseitigung der festgestellten Mängel innerhalb der festgelegten Fristen von 6 bzw . 3 Monaten :
Werden die festgestellten Mängel ( Nr . 1 bis 6 ) nicht oder nicht vollständig beseitigt oder Nachweise für den Mangel nach Nr . 7 nicht erbracht oder war die Teilnahme an dem Ringversuch nicht erfolgreich , ist die Teilnahme an einem Kolloquium ( ärztliches Fachgespräch ) erforderlich . Erfolgt keine Teilnahme an dem Kolloquium oder die Teilnahme an dem Kolloquium ist nicht erfolgreich , wird die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der betreffenden Leistungen widerrufen .
Ansprechpartnerinnen zum Thema Labor-Spezial :
Lea Casimir versorgungsqualitaet @ kvwl . de
0231 9432-1568
Pia Feldmann versorgungsqualitaet @ kvwl . de
0231 9432-1571
Gisela Hagenkötter versorgungsqualitaet @ kvwl . de
0231 9432-1555
Internetwegweiser
40