210728_KVWL Jahresbericht | Page 25

V . Qualitätssicherung

Genehmigungspflichtige Leistungen
Eine qualifizierte ambulante Behandlung auf hohem Leistungsniveau sicherzustellen und weiterzuentwickeln , ist eine zentrale Voraussetzung für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Patienten .
Viele Untersuchungen und Behandlungen im vertragsärztlichen Bereich unterliegen Qualitätsanforderungen , die zusätzlich über die grundlegende ärztliche bzw . psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung hinaus nachgewiesen werden müssen und aufgrund bundesweiter gesetzlicher Maßstäbe einer Genehmigungspflicht unterliegen .
Vor diesem Hintergrund beraten die Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung ( QS ) Ärzte nach dem Motto des GB VQ
hinsichtlich der fachlichen , apparativen und / oder organisatorischen Erfordernisse und erteilen Genehmigungen zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung .
Die Beratung und Betreuung von Leistungserbringern sind vielseitige und dynamische Aufgabenfelder der Abteilung QS . Die Mitarbeiter bieten den Mitgliedern der KVWL ein hohes Maß an Service und begleiten sie durch den Prozess zur Erlangung einer Genehmigung zur Abrechnung diverser Untersuchungen .
Stellt ein Arzt bei der KVWL ( GB Zulassung und Bedarfsprüfung ) einen Antrag auf Zulassung / Ermächtigung oder Anstellung eines Arztes , erhält er bereits mit der Eingangsbestätigung den Hinweis auf die Genehmigungspflicht für verschiedene Untersuchungen . Diesem Schreiben ist ein Rückmeldebogen beigefügt , auf dem alle genehmigungspflichtigen Leistungen von ➜ Akupunktur über ➜ Langzeit-EKG bis hin zur ➜ Zytologie aufgeführt sind , für die ein Antragsverfahren einzuleiten ist . Die entsprechenden Formulare können in der Abteilung QS angefordert werden .
Sobald ein Rückmeldebogen eingeht , prüfen die Mitarbeiter vor Versand der angeforderten Unterlagen , ob der Facharzt zum Kreis der Antragsberechtigten für diesen Leistungsbereich gehört . Zur Vermeidung eines unnötigen bürokratischen Aufwandes erhält der betreffende Arzt direkt telefonisch oder schriftlich eine Mitteilung , wenn die Antragstellung für einen Leistungsbereich erfolglos sein wird .
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 977 neue ärztliche Mitglieder der KVWL individuell über die erforderliche Genehmigungspflicht informiert .
Ziel der Abteilung QS ist es , dass alle Leistungserbringer idealerweise zum Zeitpunkt der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit über die Genehmigungen zur Durchführung von genehmigungspflichtigen Leistungen verfügen , um eine reibungslose Abrechnung entsprechender Leistungen zu gewährleisten .
Ab dem Jahr 2015 ist eine deutlich steigende Tendenz der Inanspruchnahme des Beratungsangebotes zu erkennen . Während im Jahr 2015 lediglich 25 Ärzte das Angebot angenommen haben , stieg die Zahl im Jahr 2019 auf 90 an . Dieses individuelle Beratungskonzept konnte im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht realisiert werden . Insoweit wurde primär eine Beratung telefonisch durchgeführt , soweit dies möglich war .
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